Pflegefachkräfte, die zusätzlich ein neues Aufgabengebiet übernehmen und eine bedeutende Rolle in der praktischen Ausbildung von Auszubildenden übernehmen möchten, können sich für eine Qualifizierung zum*zur Praxisanleiter*in bei uns bewerben.
Die Praxisanleitung in Gesundheitsberufen dürfen nur Personen übernehmen, die gemäß der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bzw. der ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (§4 PflAPrV/§ 9 ATA-OTA-APrV) eine 300- stündige berufspädagogische Weiterbildung bestanden haben.
Mit der Weiterbildung befähigen wir unsere Teilnehmenden, Auszubildende fachlich, pädagogisch und didaktisch korrekt auszubilden und anzuleiten.
Unseres interprofessionelles Fort- und Weiterbildungs-Teams geht dabei individuell auf die Bedürfnisse aus der Allgemein- und Funktionspflege ein.
Wir richten unseren Weiterbildungskurs zum*zur Praxisanleiter*in an den DKG-Empfehlungen vom 18.06.2019 aus.
Sie schließen Ihre Fachqualifikation mit einer mündlichen und praktischen Prüfung ab, zudem müssen sie folgende Maßnahmen in ihrer Weiterbildung erfüllen:
Lehrgang A
13.01 – 31.01.2025
17.03. – 04.04.2025
22.05. – 28.05.2025
Zeitraum zur Abnahme der prakt. Prüfung:
08.05.-21-05.2025
Lehrgang B
30.06. – 18-07-2025
19.09. – 10.10.2025
01.12. – 05.12.2025
Zeitraum zur Abnahme der prakt. Prüfung:
17.11.-27.11.2025
Anmeldung & Auskunft:
Nadine Schumacher
(Fort- und Weiterbildung)
Tel.: 040 413661-50
weiterbildung@hca-hamburg.de
Ab 2020 bzw. 2022 fordert der Gesetzgeber (§4 PflAPrV/ § 9 ATA-OTA-APrV) alle Praxisanleitende auf, sich jährlich 24 Unterrichtsstunden berufspädagogisch fortzubilden. Hiermit soll die pädagogische Rolle und der Stellenwert von praktischen Anleitungen gestärkt werden.
Zum Anlass der Gesetzesänderung bieten wir berufspädagogische Fortbildungen für Praxisanleiter*innen an. Diese ermöglichen Ihnen Ihr pädagogisches Wissen im Sinne der neuen gesetzlichen Erwartungen zu erweitern. Wir vermitteln Ihnen aktuelle Kenntnisse, wie sie Ihre Auszubildenden im Sinne der Kompetenzorientierung in der praktischen Ausbildung unterstützen und begleiten können.
Kernthemen der berufspädagogischen Fortbildung sind sowohl praxisrelevante Konfliktfelder, die Ihre Aufgabe als Praxisanleitende beeinflussen, als auch Möglichkeiten Ihre Anleitungen individuell an die Bedingungen des Berufsalltages und den Auszubildenden anzupassen. Die Fortbildungen dienen der praxisnahen Auffrischung bekannter Kenntnisse und Erweiterung von Anleitungskompetenzen. Dabei greifen wir aktuelle Themen sowie relevante Gesetze auf.
Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses erhalten die teilnehmenden Praxisanleiter*innen ein Zertifikat, welches der Forderung nach berufspädagogischen Fortbildungen gemäß der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und der ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (§4 Abs. 3 PflAPrV/§ 9 Abs. 4 ATA-OTA-APrV) entspricht.
Uhrzeit: 08:00Uhr bis 15:15Uhr
07.04.2025 + 15.09.2025
OTA/ATA – Gesetz (online)
08.04.2025 + 16.09.2025
Anleitung neu denken – kreativ und abwechslungsreich
09.04.2025 + 17.09.2025
„Eine Krise ist ein produktiver Zustand“ – Resilienz stärken
16.06.2025 + 10.11.2025
„Kein Bock mehr“ – guter Start & langfristige Identifikation im Beruf (online)
17.06.2025 + 11.11.2025
Kreative Anleitung im Saal – praktische Ausbildung im OP
18.06.2025 + 12.11.2025
„Einander verstehen, erfordert Kommunikation“
Gebühren
Wir sind zertifizierter Schulungsanbieter für Registrierung beruflich Pflegender
Anmeldung & Auskunft:
Nadine Schumacher
(Fort- und Weiterbildung)
Tel.: 040 413661-50
weiterbildung@hca-hamburg.de
Durch die demografische Entwicklung sowie den medizinischen Fortschritten in Deutschland zeichnet sich seit Jahren ein deutlicher Anstieg der Anzahl an Pflegebedürftigen ab, womit auch ein höherer Bedarf an Fachkräften im Pflegebereich einhergeht. Somit gewinnt die Akquise von Pflegefachkräften aus dem Ausland eine immer höher werdende Bedeutung.
In Zusammenarbeit mit Lingoda GmbH und der Akademie der Gesundheit Berlin/ Brandenburg e.V. haben wir uns zur Aufgabe gemacht einen Lösungsansatz anzubieten, um dem zunehmenden Personalnotstand zu begegnen.
Um die berufliche Integration von Pflegefachkräften aus dem Ausland zu ermöglichen, erhalten die Teilnehmenden über Lingoda die vorbereitenden online Pflege-, Sprach-Kurse. Anschließend nehmen wir die Kenntnisprüfung zum*zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in bzw. Pflegefachmann*Pflegefachfrau ab.
– Dauer: ca. 6 Monate, anschließend Kenntnisprüfung
– Einsatz in der Praxis begleitet durch online Kurse
– Praktische Prüfung in der Einrichtung
– Mündliche Prüfung in der Pflegeschule
Um von uns geprüft zu werden, nennen sie uns bei Lingoda als Prüfungsschule.
Die gesamte Bildungsmaßnahme ist über das Qualifizierungschancengesetz staatlich gefördert (§81 SGB III). Über Bildungsgutscheine, die bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, erfolgt mitarbeiterbezogen die Förderung in folgendem Umfang:
– Die Bildungsmaßnahme wird zu 100% gefördert
– Bis zu 100% Arbeitsentgeltzuschuss für die Freistellung im Rahmen der Bildungsmaßnahme.
– Ein Zuschuss für Unternehmen pro Teilnehmer (76,00€) für die Umsetzung des modularen Praxistrainings im Unternehmen